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CoViD-19 Hallenregeln

  • Die Hallennutzung ist derzeit nur mit dieser Einverständniserklärung möglich! Jeder Spieler oder Trainer nimmt auf eigene Gefahr am Spielbetrieb teil. Es gilt das Prinzip der Eigenverantwortung – oberstes Ziel ist es, sich und die Vereinskollegen nicht durch CoViD-19 Infektionen zu gefährden
  • Gesundheitlicher Selbstcheck: nur symptomfrei in die Halle! (ohne Fieber, Husten)
  • um im Falle einer Covid-19 Infektion eine Lückenlose Kontaktverfolgung zu ermöglichen ist eine Online-Reservierung in unserem Tischreservierungssystem VERPFLICHTEND vorgeschrieben. Jedes Vereinsmitglied kann auf http://www.ttvwn1947.at/login/intern/tischreservierung/ selbst eine Reservierung vornehmen
  • JEDES Training in der Halle ist nur mit Vorreservierung möglich!
  • Trainingsgruppen dürfen maximal 10 Personen umfassen. Nachwuchs 6
  • Jeder Tischtennistisch steht in einer Box, Innerhalb einer Box dürfen sich nur 2 Spieler aufhalten
  • Die Aufstellung der Tische darf nicht verändert werden
  • Vor Spiel- und Trainingsbeginn sind die Hände gründlich zu waschen bzw. zu desinfizieren. Jeder Spieler organisiert seine eigenen Mittel zur Hände-Desinfektion.
  • Toiletten und Waschbecken dürfen benutzt werden, Mindestabstand 1m.
  • Duschen dürfen gar nicht, Garderoben nur einzeln mit Maske benutzt werden
  • Jeder Spieler muss mit eigenen Bällen spielen und soll die Bälle des Spielpartners auch nicht anfassen (Markierungen vorteilhaft, Handschuh auf der Nicht-Spielhand angeraten)
  • Alle benutzten Gegenstände (Tische, Sessel, Sammelrohre, Bälle, Netze, etc.) müssen nach dem Training desinfiziert werden. Dafür verantwortlich ist der Covid-19 Verantwortliche der Trainingsgruppe (bei 2 Leuten ist einer der Verantwortliche)
  • Abstandsregeln (2m beim Spiel, 1m sonst) sind auch während der Pausen und in allgemeinen Bereichen der Halle einzuhalten
  • Die Spieler dürfen maximal 10 Minuten vor Beginn ihrer Einheit in der Halle eintreffen
  • Seitenwechsel sind in der Box zu unterlassen, Doppel sind noch verboten
  • Regelmäßiges Lüften (10 Minuten / Stunde empfohlen)
  • Für soziale Kontakte ist auf die üblichen Vorsichtsmaßnahmen zu achten, der Aufenthalt in der Sportstätte ist kurz zu halten.
  • Eltern dürfen während des Nachwuchstrainings in der Halle sein, haben aber einen Mundschutz zu tragen
  • Das Nichtbefolgen obiger Regeln führt zum Hallenverweis

Fragen und Infos: Franz Sellmeister 0676 524 7815 vorstand@ttvwn1947.at

EINVERSTÄNDNISERKLÄRUNG

(STAND 5/2020)

Ich erkläre mich ausdrücklich damit einverstanden, dass ich bei in folgendem angeführter Sportausübung des TTV Wr. Neudorf 1947, ZVR 830337827 (in der Folge Verein), teilnehme.

Ort des Trainings: Sporthalle Wiener Neudorf (Tel-Nr.: 02236 63888)

Treffpunkt: TT- Raum in der Sporthalle (auch Zielort des Trainings)

Mir bzw. meinem/meiner allfälligen gesetzlichen VertreterIn ist bewusst, dass durch die Teilnahme an der obenstehend angeführten Sportausübung eine Gefährdung meiner körperlichen Integrität – auch im Hinblick auf eine Ansteckung mit dem COVID-19-Virus – möglich ist. Ich habe dieses Risiko abgewogen und akzeptiere dieses ausdrücklich mit meiner Teilnahme an der Sportausübung. Weiters verzichte ich in diesem Umfang auch auf allfällige Ersatzansprüche gegenüber dem Betreiber der Sportstätte bzw. Veranstalter der Sportausübung im Falle einer derartigen Ansteckung, sofern diese oder die ihm zuzurechnenden Personen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig handeln.

Ich als Teilnehmende/r nehme ausdrücklich zur Kenntnis, dass die oben angeführte Sportausübung unter Einhaltung der Bestimmungen zur Bewältigung der Corona-Krise erlassenen Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und Erlässe stattfindet und bestätige, dass ich in Kenntnis aller dieser gesetzlichen Bestimmungen bin. Weiters verpflichte ich mich, mit dem Betreten dieser Sportstätte während des Aufenthaltes zur Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen bzw. der Hausordnung und der allgemeinen Regelwerke des für die durchgeführte Sportart zuständigen Bundes-Sportfachverbandes sowie sämtlicher im Zusammenhang mit der Corona-Krise erlassener Richtlinien und Leitfäden und Empfehlungen des zuständigen Bundes-Sportfachverbandes, abrufbar unter: https://www.oettv.org/

Ich nehme zur Kenntnis, dass der Betreiber der Sportstätte bzw. Veranstalter der Sportausübung zur Überwachung der Einhaltung der oben angeführten Regelungen berechtigt ist. Dies betrifft neben der Führung von Buchungs- bzw. Zutritts- und Aufenthaltssystemen und -aufzeichnungen auch den Einsatz von Sicherheitspersonal bzw. Videoüberwachung (vgl. Datenschutzerklärung des Betreibers bzw. Veranstalters unter http://www.wiener-neudorf.gv.at/ . bzw. ausgehängt auf der Sportstätte). Weiters verpflichte ich mich, allfällige Anweisungen des Betreibers der Sportstätte bzw. Veranstalter der Sportausübung oder deren beauftragten Dritten zur Einhaltung der obigen Regelungen unverzüglich zu befolgen. Andernfalls kann von diesen auch ein Verweis von der Sportanlage bzw. Ausschluss von der Sportausübung ausgesprochen werden. Auch einen Verweis oder Ausschluss habe ich unverzüglich zu befolgen.

Ich bestätige, dass ich nicht wissentlich mit dem COVID-19-Virus infiziert bin oder mit diesbezüglich infizierten Personen in welcher Art und Weise auch immer in Kontakt war bzw. mich nicht innerhalb der letzten 14 Tage vor dem Betreten der Sportstätte in einem COVID-19-Risikogebiet aufgehalten habe.

Weiters bestätige ich, dass ich mich nicht aufgrund eines derartigen Aufenthaltes oder aufgrund eines Kontaktes zu einer infizierten Person in (auch nur häuslicher) Quarantäne befunden habe oder mich aktuell befinde sowie, dass ich nicht einer der Risikogruppe nach den Bestimmungen iZm der Bewältigung der Corona-Krise gehöre.

Im Falle der Nichteinhaltung der COVID-19-Bestimmungen bzw. eines Verstoßes gegen den Inhalt dieser Einverständniserklärung durch mich, hafte ich gegenüber dem Betreiber der Sportstätte bzw. dem Veranstalter einer Sportausübung. Ich stimme ausdrücklich zu, diese im Falle derer Inanspruchnahme durch Dritte auf Grund eines Zuwiderhandelns gegen diese Einverständniserklärung durch mein Betreten, meinen Aufenthalt und/oder mein Verhalten auf der Sportstätte aus jeglichem Grund ausnahmslos schad- und klaglos zu halten.